Wohnbauförderung / Wohnbeihilfe

 
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Wohnbauförderungsabteilung

Telefonnummer: 05574/511-8080

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8-12 und 13-16 Uhr (außer Mittwoch Nachmittag)

Die Wohnbauförderung verfolgt die Ziele einer Finanzierungshilfe für die Verwirklichung von Wohnträumen, aber auch eines Lenkungsinstruments als Reaktion auf neue Herausforderungen.

Die wichtigsten Änderungen für 2011 sind:

Die Wohnbauförderungsrichtlinien wurden in eigene Neubau- und Wohnhaussanierungsrichtlinien getrennt. Die Förderung von Solaranlagen bleibt inhaltlich gleich und wurde in eine "Energieförderungsrichtlinie" aufgenommen, welche auch die Förderungen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschluss an Nahwärmeanlagen regelt.
 
Wohnhaussanierung

  • Die Fördersätze wurden reduziert.
  • Die Einkommensgrenze von € 5.000,-- monatlich netto gilt auch für die Förderstufen 4 und 5.
  • Die Förderung der Sanierungsberatung gibt es nur mehr, wenn tatsächlich eine Sanierung durchgeführt wird. Die Auszahlung erfolgt in Nachhinein bei Endabrechnung der durchgeführten Sanierungsmaßnahme.
  • Alle Sanierungskredite, die 2011 gewährt werden, bleiben zinsfrei!


Neubauförderung

  • Die Fördersätze wurden in den Förderstufen 1-4 reduziert.
  • Die Förderung für Lüftungsanlagen wurde bei halber Höhe um ein Jahr verlängert.

 

Informationen herunterladen

Neubauförderungsrichtlinie 2011 »(PDF, 134 KB)
Wohnhaussanierungsrichtlinie 2011 »(PDF, 84 KB)
Energieförderungsrichtlinie 2011 » (PDF, 433 KB)
Wohnbaufondsrichtlinie 2011 »(PDF, 66 KB)
Wohnbeihilferichtlinie 2011 »(PDF, 64 KB)
Wohnbauförderungsrichtlinien 2009/2010 »(PDF, 171 KB)
Wohnbaufondsrichtlinien 2009/2010 »(PDF, 152 KB)
Wohnbeihilferichtlinie 2010 »(PDF, 156 KB)

 

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