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Wohnbauförderung / Wohnbeihilfe
Die Wohnbauförderung verfolgt die Ziele einer Finanzierungshilfe für die Verwirklichung von Wohnträumen, aber auch eines Lenkungsinstruments als Reaktion auf neue Herausforderungen.
Die wichtigsten Änderungen für 2011 sind:
Die Wohnbauförderungsrichtlinien wurden in eigene Neubau- und Wohnhaussanierungsrichtlinien getrennt. Die Förderung von Solaranlagen bleibt inhaltlich gleich und wurde in eine "Energieförderungsrichtlinie" aufgenommen, welche auch die Förderungen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschluss an Nahwärmeanlagen regelt.
Wohnhaussanierung
- Die Fördersätze wurden reduziert.
- Die Einkommensgrenze von € 5.000,-- monatlich netto gilt auch für die Förderstufen 4 und 5.
- Die Förderung der Sanierungsberatung gibt es nur mehr, wenn tatsächlich eine Sanierung durchgeführt wird. Die Auszahlung erfolgt in Nachhinein bei Endabrechnung der durchgeführten Sanierungsmaßnahme.
- Alle Sanierungskredite, die 2011 gewährt werden, bleiben zinsfrei!
Neubauförderung
- Die Fördersätze wurden in den Förderstufen 1-4 reduziert.
- Die Förderung für Lüftungsanlagen wurde bei halber Höhe um ein Jahr verlängert.
Informationen herunterladen
| Neubauförderungsrichtlinie 2011 » | (PDF, 134 KB) |
| Wohnhaussanierungsrichtlinie 2011 » | (PDF, 84 KB) |
| Energieförderungsrichtlinie 2011 » | (PDF, 433 KB) |
| Wohnbaufondsrichtlinie 2011 » | (PDF, 66 KB) |
| Wohnbeihilferichtlinie 2011 » | (PDF, 64 KB) |
| Wohnbauförderungsrichtlinien 2009/2010 » | (PDF, 171 KB) |
| Wohnbaufondsrichtlinien 2009/2010 » | (PDF, 152 KB) |
| Wohnbeihilferichtlinie 2010 » | (PDF, 156 KB) |







